Am 19. Januar hat Bundesumweltminister Schneider die neue E-Auto- Förderung vorgestellt. Anbei die wichtigsten Informationen:
Wer kann die Förderung beantragen?
- NUR Privatpersonen
- max. Jahreshaushaltseinkommen 80.000€ brutto (plus 5.000€ für jedes Kind bis zu 2 Kindern)
Was wird gefördert?
- Kauf oder Leasing
- Erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeug
- BEV, PHEV, REEV
- Klasse M1 (PKW mit max. 8 Sitzplätzen)
- Gebrauchte werden in 2026 NICHT gefördert, für 2027 wird eine Einbeziehung geprüft.
- Local content oder „Made in EU“ Kriterien wird es NICHT geben
Wie hoch ist die Förderung?
- Basisförderung BEV: 3000€
- Kinderbonus je Kind 500€, max. 1000€
- Bei niedrigen Einkommen gibt es eine Staffelung:
- Bis 60.000€ zu versteuerndem Jahreseinkommen: plus 1000€
- Bis 45.000€ zu versteuerndem Jahreseinkommen: nochmal plus 1000€
- PHEV/REEV bekommen eine reduzierte Basisförderung von 1500€ Definition PHEV/REEV: max. 60g CO2 ODER elektrische Mindestreichweite 80 km. (wird zum 1.7. 2027 ggfls angepasst)
Wann startet die Förderung?
- SOFORT: Alle Fahrzeuge, für die seit dem 1. Januar ein Kauf/Leasingvertrag abgeschlossen worden ist, können gefördert werden (rückwirkende Anwendung)
- Antragstellung ist rückwirkend ein Jahr nach der Zulassungmöglich
Wie ist die Förderung zu beantragen?
- Die Förderrichtlinie mit allen Details liegt nicht nicht vor, sie folgt Ende Februar.
- Die Umsetzung obliegt dem BAFA (Einzelheiten offen).
- Antragstellung erst nach Zulassung möglich.
- Mindesthaltedauer 36 Monate
- Voraussichtlich ab Mai wird ein Portal zur Abwicklung freigeschaltet.
Bewertung
Im Ergebnis ist gut, dass die Förderung jetzt startet und dass der Bereich der geförderten Fahrzeuge und Einkommensgruppen recht groß ist. Auch auf „Made in EU“ wurde verzichtet.
Aber: es ist nicht gut, dass die Jahreswagen nicht einbezogen werden. Hier werden wir weiter für eine Anpassung werben.
Und: Eine Reihe von Details sind noch unklar, zB. Bei der Berechnung der relevanten Haushaltseinkommen. Hier muss auf die Förderrichtlinie gewartet werden.

