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Die Koalition hat beschlossen, ein Förderprogramm für soziale klimafreundliche Mobilität aufzusetzen. Auch wenn wir das kritisch sehen: Wenn eine Förderung kommen soll, dann schnell und möglichst einfach. Auch sollten Jahreswagen mit erfasst werden. In diesem Sinne haben wir unserem Umweltminister einen Brief geschrieben.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, die Koalition hat entschieden, den Hochlauf der Elektromobilität mit 3 Mrd. Euro zu fördern und dabei insbesondere weniger einkommensstarke Kundengruppen anzusprechen.

Wir vertreten die Interessen der über 6000 Automobilhändler in Deutschland. Mit unseren etwa 330.000 Beschäftigten sorgen wir jeden Tag dafür, dass jede und jeder das zu den Bedürfnissen passende Fahrzeug findet.

Auch wir sind überzeugt: Der Elektromobilität gehört die Zukunft. Deswegen begrüßen wir, dass die Bundesregierung weiter aktiv ist, um das Vertrauen der Menschen in die Elektromobilität zu stärken. Dabei kann auch eine finanzielle Förderung eine Rolle spielen, wenn sie richtig ausgestaltet ist. Wir haben dazu unsere Mitglieder befragt. Zwei Punkte sind nach der Erfahrung unserer Mitglieder für den Erfolg der Förderung zentral:

    1. Jahreswagen sollten in die Förderung einbezogen werden. Denn Jahreswagen sind erschwinglich und damit das für die Privatkunden wichtigere Segment. Das gilt besonders für Elektrofahrzeuge. Daher regen wir an, Jahreswagen, die jünger als 14 Monate sind, in die Förderung einzubeziehen. Dieses Segment hat sich auch bei der Förderung in der Krise 2008/9 als zentral erwiesen. Eine Förderung von Jahreswagen wirkt auch positiv auf den Markt für Neuwagen, für die sich die Absatzmöglichkeiten verbessern, wenn Jahreswagen schneller zum Kunden finden. Außerdem wird der Restwertverlust gedämpft, der mit der Förderung von Neuwagen einher geht – und damit der Wertverlust, den durch die Neuwagenförderung alle Kunden erleiden, die schon ein neues Elektroauto gekauft haben.
    2. Schnelle und einfache Förderung: Unsere Mitglieder unterstützen ihre Kunden gerne beim Kauf eines E-Autos, egal ob neu oder gebraucht. Aber: Nach einer aktuellen Umfrage erwarten über 80% unserer Mitglieder, dass die E-Auto-Verkäufe nach der Ankündigung der Förderung zunächst massiv einbrechen. Daher sollte die Förderung
      • am Datum des Kaufvertragsabschlusses ansetzen und
      • rückwirkend für Verkäufe ab dem 1.1.2026 gewährt werden.

      Um eine unbürokratische Abwicklung im Autohaus zu gewährleisten, sollte eine gescannte Kopie des Einkommensteuerbescheids 2023 als Nachweis für die Einkommensgrenze ausreichen. Auf diese Weise kann die Förderung unbürokratisch beim Abschluss eines Kauf-/Leasingvertrages mit beantragt werden. Dabei unterstützen unsere Mitglieder ihre Kunden gerne.

    Sehr geehrter Herr Minister, unsere Mitglieder tun viel, um ihre Kunden von den Vorteilen eines Elektrofahrzeugs zu überzeugen. Wir erläutern gerne in einem persönlichen Gespräch weitere Einzelheiten zu einer erfolgreichen Ausgestaltung der Förderung und zu den weiteren für den Erfolg der Elektromobilität wichtigen Rahmenbedingungen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Burkhard Weller
    Präsident