EU-Kommission verdonnert Unternehmen zum Kauf von Elektroautos – VAD-Präsident begrüßt flexiblere CO₂-Ziele
Der Verband der Automobilhändler Deutschlands (VAD) begrüßt den Kompromiss der EU-Kommission zum Verbrennerverbot nur teilweise. „Die Lockerung der COz-Vorschriften für Neuwagen, die jetzt von der EU-Kommission angestoßen wurde, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nur ein ganz kleiner“, sagt VAD-Präsident Burkhard Weller. „Nun kommt es darauf an, die Details so auszugestalten, dass auch künftig der Kampf gegen den Klimawandel im Straßenverkehr technologieoffen geführt werden kann. Die vorgesehene Pflicht zur Kompensation der CO2 Emissionen wird ein erhebliches Hemmnis sein. Vorgesehen ist, dass der Flottengrenzwert ab 2035 bei 9,5 g CO2 liegt. Diese müssen aber durch Verwendung von Grünem Stahl aus Europa oder den Einsatz von E-Fuels oder Biokraftstoffen kompensiert werden. Das ist aufwändig, teuer und bürokratisch. „So gibt die EU dem Automobilsektor Steine statt Brot“ so Weller.
Sehr Kritisch sieht der VAD auch die geplanten Elektroauto-Quoten für Fahrzeugflotten und Firmenwagen. „Ein Verbrennerverbot durch die Hintertür darf es nicht geben“, so Weller. Rund zwei Drittel der in Deutschland neu zugelassenen Pkw werden an Unternehmen und Flottenbetreiber verkauft. „Auch in diesem Marktsegment gibt es viele Kunden, für die ein Elektroauto aus guten Gründen nicht infrage kommt, weil die Rahmenbedingungen wie Ladeinfrastruktur und Strompreise nicht stimmen.„
Nach dem heute vorgelegten Maßnahmenpaket der EU-Kommission dürfen auch kleinere Unternehmen in Deutschland ab 2035 – ab einer Größe von 250 Mitarbeitenden – nur noch Elektroautos in ihren Flotten einsetzen. Bereits für 2030 ist eine Quote von 77 Prozent vorgesehen. Für andere EU-Mitgliedstaaten sollen teilweise deutlich einfachere Quoten gelten. Damit besteht die Gefahr, am Markt vorbei zu regulieren und der Industrie, dem Handel und der Elektromobilität zu schaden.
Bis 2035 werden kleine, in der EU produzierte Elektroautos durch sogenannte „Super-Credits“ gefördert. Dazu soll eine neue Fahrzeugklasse für Kleinwagen bis zu einer Länge von 4,20 Metern geschaffen werden.
„Die geplante EU-Regelung bedeutet für die Autobranche nicht die erhooe Entlastung“, betont Weller. „Insbesondere die Flottenquoten werden nur schwer umzusetzen sein.“ Nach Einschätzung des VAD dürten viele Dienstwagenfahrer lieber privat ältere Verbrennerfahrzeuge nutzen, statt sich von ihren Unternehmen auf ein Elektroauto festlegen zu lassen. „Damit ist weder dem Markt noch der Umwelt geholfen.“ Gerade bei Firmenwagen und Flotten verfügen deutsche Automobilhersteller über einen überdurchschnittich hohen Marktanteil.
Nun komme es darauf an, dass die Vorschläge der Kommission im Europäischen Parlament oder vom Ministerrat nicht weiter verschärft werden. „Im Gegenteil“, so Weller, „die für Deutschland besonders strenge Flottenquote muss abgeschwächt werden – andernfalls geht sie an den Markterfordernissen völlig vorbei.“
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