Positionspapier des Verbands der Automobilhändler Deutschlands (VAD) zum Entwurf eines Masterplans Ladeinfrastruktur 2030 des Bundesministeriums für Verkehr
Der Verband der Automobilhändler Deutschlands vertritt die Interessen der über 6000 Automobilhändler Deutschlands. Wir sind es, die mit über 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Autos vermarkten, die die Industrie baut. Wir kennen die Autokunden in Deutschland – besser als alle anderen.
Unsere Kunden erwarten ein einfaches und kostengünstiges Ladeerlebnis. Eine flächendeckende, einfach zu bedienende Ladeinfrastruktur ist unverzichtbar, um den Kunden von den Vorteilen der Elektromobilität zu überzeugen. Aus unzähligen Kundengesprächen wissen wir, dass die Kunden folgende Erwartungen haben:
- Flächendeckend, einfach, komfortabel: Laden muss komfortabler sein als Tanken: Überall, ohne viele Karten, schnell. Blockiergebühren sollten, vor allem für Übernachtladen in Wohngebieten, entfallen.
- Billig: Laden muss billiger sein als Tanken. Derzeit gilt das nur mit einer heimischen Solaranlage. Es sollte aber auch für Kunden gelten, die auf Laden im öffentlichen Raum angewiesen sind.
- Transparent: Die Ladekosten sollten nicht nur beim Ad-Hoc-Laden, sondern auch bei Ladekarten und Abos vollständig transparent sein.
Daher begrüßt der VAD, dass das Bundesverkehrsministerium einen neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 formuliert hat.
Der Entwurf enthält viele positive Ansätze, insbesondere:
- Bessere Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern
- Einfachere Planung, Errichtung von Ladeinfrastruktur, auch für LKW
- Bessere Preistransparenz beim Ad-Hoc-Laden
- Förderung von bidirektionalen Ladelösungen, auch durch steuerliche Entlastung
- Zurückdrängen der teilweise erheblichen Blockiergebühren
Präsident Burkhard Weller Geschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel
Käthe-Niederkirchner-Straße 6 10407 Berlin Telefon:030 23406735 info@vad.auto https://www.vad.auto
Verband der Automobilhändler Deutschlands Reg. Interessenvertretung (§2 LobbyRG) Reg. Nr.: K 1758766
Allerdings fällt auf, dass bei vielen Punkten klare Ziele und Zeitpläne fehlen. Die Autofahrer und potenziellen E-Auto-Käufer wollen möglichst konkret wissen, was zu tun ist.
Darüber hinaus möchte der VAD für die Erarbeitung der endgültigen Fassung des Masterplans folgende Anregungen geben.
- Lade-roaming für Kunden: Um Wettbewerb und Transparenz bei den Ladestromkosten zu verbessern, sollte die Möglichkeit eines „Lade-roamings“ eingeführt werden: Der Kunde soll die Möglichkeit haben, an allen Ladesäulen den Strom des Stromversorgers seiner Wahl zu laden. Ein solcher Service ist aus dem Mobilfunkbereich bekannt und würde die Akzeptanz des öffentlichen ad-hoc-Ladens deutlich verbessern.
- Kostengünstige Ladekarte: Die Bundesregierung möchte Elektromobilität für kleine und mittlere Einkommen besonders fördern. Anstatt einer Förderung für die Anschaffung von Fahrzeugen regen wir eine rabattierte Ladekarte an. Ein neues batterielektrisches Fahrzeug bleibt auch mit einem Bonus teuer. Ein Bonus ist außerdem schädlich für den Wiederverkaufspreis. Boni lösen Strohfeuer aus. Eine rabattierte Ladekarte setzt dem gegenüber da an, wo die Kunden es besonders spüren: bei den Betriebskosten.
- Bidirektionales Laden: Immer mehr Autos erfüllen die fahrzeugseitigen Voraussetzungen für diese Technologie. Aus Kundesicht besonders problematisch ist die Belastung mit Netzentgelten und Steuern. Hier sollte schnell eine rechtssichere Lösung gefunden werden, damit sich bidirektionales Laden durch Private als Geschäftsmodell etablieren kann. Die Automobilhändler stehen bereit, ihre Kunden auf diesem neuen Feld zu unterstützen.
- Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge ausweiten: Richtig ist, dass das BMV das Elektromobilitätsgesetz verlängern will. Vorteile beispielsweise beim Parken können nach wie vor ein interessanter Anreiz sein, insbesondere können sie in eng verdichteten Stadteilen den Nachteil fehlender Ladeinfrastruktur kompensieren.
Berlin, am 11.11.2025
Verband der Automobilhändler Deutschlands

